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Meldung vom 11. April 2025

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Igersheim hat in der Sitzung vom 20.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Lärmschutz Alter Graben“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt.   Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans „Lärmschutzwand Alter Graben“ ist die Absicht des Bundes, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, eine Lärmschutzwand entlang der Bundesstraße 19 im Bereich der Ortslage zum Schutz der südlich angrenzenden Wohnbebauung zu errichten. Der Bund kommt damit dem Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner nach, einen wirksamen Schutz vor den verkehrsbedingten Immissionen zu erreichen und gesunde Wohnverhältnisse sowie eine angemessene Wohnqualität zu sichern.   Das Plangebiet liegt nordwestlich des Ortskerns, unmittelbar südlich des Straßenzugs der B 19. Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden. Er umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1886 (Teilfläche der B 19) sowie 2366, 2367, 2368, 2369/5, 2369/4, 2369/3, 2369, 2369/1, 2370, 2371, 2371/1, 2338, 2336/1, 2336/2, 2336 (jeweils Teilflächen der südlich angrenzenden privaten Grundstücke) mit einer Fläche von insgesamt ca. 0,27 ha.
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Meldung vom 31. März 2025

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