Hochwassergefahrenkarte

Hochwasserrisikomanagement in Baden-Württemberg

Aufgrund der verschiedenen Hochwasserereignissen in den vergangenen Jahren wurde vom Land Baden-Württemberg ein Hochwasserrisikomanagement eingeführt. Im Zuges dieses Risikomanagements wurden unter anderem Hochwasserüberflutungsflächen festgelegt und in Karten zusammengefasst.

Aufgaben einer Hochwassergefahrenkarte sind:

  • Schadensminderung bei Hochwasser
  • Sicherung der Überschwemmungsgebiete
  • Gefahrenabwehr
  • Katastrophenschutz

Auswirkungen auf das Baurecht

In Verbindung mit dem neuen Wassergesetz (WG), das im Dezember 2013 in Kraft getreten ist, hat die Hochwassergefahrenkarte folgende Auswirkungen auf das Baurecht:

Für alle Flächen, die in einem Überschwemmungsgebiet liegen, gilt mit nur wenigen möglichen Ausnahmen, grundsätzlich ein Bauverbot.

Was sind Fläche im Überschwemmungsgebiet?
Hierbei handelt es sich um Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (sogenannte HQ 100-Gebiete).

Hochwassergefahren in Igersheim

Durch den angebrachten Hochwasserschutz an der Tauber sind die innerörtlichen Bereiche in der Kerngemeinde Igersheim im Wesentlichen geschützt. Problematisch wirken sich dagegen Hochwasser am Harthäuser Bach und am Neuseser Bach aus. Die in den Hochwassergefahrenkarten dargestellten Überflutungsflächen rechts der Tauber in Igersheim sind auf Hochwässer am Neuseser Bach und am Harthäuser Bach zurückzuführen. Auch in Harthausen und Neuses sind Innenbereichsflächen betroffen, wenn auch bei weitem nicht so stark wie in Igersheim.

Aufgrund der Gesetzeslage sind jegliche bauliche und sonstige Veränderungen im Überschwemmungsgebiet grundsätzlich mit der Gemeinde und dem Kreisbaumeister zu besprechen, bevor ein Eingriff im Überschwemmungsgebiet und im Gewässerrandstreifen vorgenommen wird oder Planungen erstellt werden.

Der Kreisbaumeistersprechtag findet einmal im Monat statt. Die Termine werden jeweils im Gemeindeboten bekannt gegeben. Anmeldungen zum Kreisbaumeistersprechtag werden unter 07931 497-0 entgegengenommen.

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Starkregenereignisse

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Kontakt

Herr Christoph Hörner

Haupt-, Bau- und Ordnungsamt

Bild des persönlichen Kontakts "Herr Hörner"
Möhlerplatz 9
97999 Igersheim
Fax (0 79 31) 49 75 32
Raum 15
Aufgaben
  • Ordnungsamt/Ortspolizeibehörde
  • Gewerbeamt
  • Wahlen, Abstimmungen
  • Breitbandausbau
  • Leitung Bürgeramt (Melde,-Pass- und Standesamtswesen)
  • Sitzungsdienst
  • Tätigkeit des Ratschreibers (stv.Ratschreiber)
  • Grundbucheinsichtstelle

Weiterführende Informationen

Bauen in Überschwemmungsgebieten

Hochwasser- und Georisiken

Unwetterwarnungen

Aktuelle Hochwasserlage