Kommunale Wärmeplanung

Laut Wärmeplanungsgesetz sind alle Kommunen aufgerufen, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Als Kommune mit unter 100.000 Einwohnenden muss Igersheim bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung abgeschlossen haben – wir haben so gesehen noch etwas Zeit.

Die Wärmewende ist ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wärmenetze, dezentrale Erzeugungsanlagen und die Nutzung von Abwärme in einen sinnvollen Einklang zu bringen und gleichzeitig eine sozial gerechte, wirtschaftlich tragfähige und ökologisch sinnvolle Versorgung sicherzustellen – das ist das Ziel und die Herausforderung der Wärmewende. Gleichzeitig bietet sie enorme Chancen – für mehr Unabhängigkeit von fossilen Energien, für sinkende Emissionen und für die Stärkung der regionalen Wertschöpfung.

Igersheim hat sich im Konvoi gemeinsam mit Weikersheim, Assamstadt und Creglingen bereits auf den Weg der kommunalen Wärmeplanung gemacht. Die Antragsstellung erfolgte Ende 2023, im Herbst 2024 erhielt der Konvoi Weikersheim die Förderzusage des Landes zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung. Das Projekt wird mit Mitteln des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden (VwV freiwillige kommunale Wärmeplanung) unterstützt. Das Projekt hat eine Laufzeit von 24 Monaten und ist voraussichtlich im Herbst 2026 abgeschlossen.

Was zeigt ein kommunaler Wärmeplan?

Der kommunale Wärmeplan ist ein strategischer Fahrplan, der das Ziel verfolgt, konkrete Strategien und umsetzungsorientierte Maßnahmen für eine klimaneutrale und zugleich wirtschaftliche Wärmeversorgung des kompletten Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 zu entwickeln.

Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage, zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Jede Gemeinde entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. Ein solcher Plan ist immer in Prozesse eingebettet: Er dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Dabei wird er auch zu einem wichtigen Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Die kommunale Wärmeplanung informiert die Igersheimer Bürgerinnen und Bürger nach Abschluss der Planungen unverbindlich über die Potentiale einer zentralen, leitungsgebundenen oder dezentralen Wärmeversorgung.

  • Unter einer leitungsgebundenen Wärmeversorgung können zentrale Wärmenetze oder Wasserstoffnetze verstanden werden; d.h. Häuslebesitzer schließen sich an ein zentrales Netz an, welches bspw. über Hackschnitzel aus einer zentralen Versorgungsstelle versorgt wird.
  • In Bereichen, die dezentral ausgewiesen werden, ist voraussichtlich keine leitungsgebundene Wärmeversorgung möglich. D.h. Bürgerinnen und Bürger müssen sich selbst um eine dezentrale Heizungsmöglichkeit kümmern (z. B. Wärmepumpe).

Im Hinblick auf die Regelungen im Gebäudeenergiegesetzt (GEG, auch Heizungsgesetz) wird es zukünftig bei der Umstellung der eigenen Heizungsanlage darauf ankommen, dass mind. 65 % des eingesetztes „Betriebsmittels“ aus Biokraftstoffen besteht. Hier zudem der Hinweis: Das GEG erläutert kein Verbot von Gas- oder Ölheizungen – hinsichtlich der Regularien sowie in Verbindung mit der CO2-Abgabe und des ab 2027 geplanten EU-Emissionshandels für den Bereich Gebäude, wird darauf hingearbeitet, dass erneuerbare Energien attraktiver werden.

Nachhaltige Wärmequellen. Visualisierung: Viktoria Maly, Energieagentur Regio Freiburg GmbH, Beratungsstelle Kommunale Wärmeplanung Südlicher Oberrhein.

Nachhaltige Wärmequellen. Visualisierung: Viktoria Maly, Energieagentur Regio Freiburg GmbH, Beratungsstelle Kommunale Wärmeplanung Südlicher Oberrhein.

Die vier Grundelemente eines kommunalen Wärmeplanes

  • Bestandsanalyse: 
    Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude.
  • Potenzialanalyse: 
    Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale.
  • Aufstellung Zielszenario:
    Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dazu gehört eine räumlich aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2040 mit einem Zwischenziel für 2030. Dies gelingt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für Wärmenetze und Einzelversorgung.
  • Wärmewendestrategie:
    Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre und einer Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.

Detailliertere Informationen zum generellen Stand der kommunalen Wärmeplanung können auf der Website der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA BW) unter Kommunale Wärmeplanung nachgelesen werden.

Frau Nadine Hofmann

Klimaschutzmanagerin

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