Bürger-Geoinformationssystem (BürgerGIS)

Allgemeine Informationen

Die vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedete INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG trat am 15. Mai 2007 in Kraft und wurde inzwischen von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt. Für den Bund erfolgte dies durch das Geodatenzugangsgesetz (GeoZG). Damit wird der rechtliche Rahmen definiert.

In der Praxis fordert INSPIRE eine einheitliche Beschreibung der Geodaten. Sie müssen online auch als Download zur Verfügung stehen, leicht durchsuchbar und recherchierbar und übersichtlich dargestellt sein. Die Daten selbst müssen in einem einheitlichen Format vorliegen.
(Text: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)

BürgerGIS Igersheim

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Screenshot des BürgerGIS Igersheim

Kontakt

Herr Christoph Hörner

Haupt-, Bau- und Ordnungsamt

Bild des persönlichen Kontakts "Herr Hörner"
Möhlerplatz 9
97999 Igersheim
Fax (0 79 31) 49 75 32
Raum 15
Aufgaben
  • Ordnungsamt/Ortspolizeibehörde
  • Gewerbeamt
  • Wahlen, Abstimmungen
  • Breitbandausbau
  • Leitung Bürgeramt (Melde,-Pass- und Standesamtswesen)
  • Sitzungsdienst
  • Tätigkeit des Ratschreibers (stv.Ratschreiber)
  • Grundbucheinsichtstelle

Weiterführende Informationen

INSPIRE-Richtlinie

Geodatenzugangsgesetz