Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Igersheim ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.igersheim.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • PDF-Dateien
  • Fehlende Alternativtexte bei grafischen Bedienelementen, informativen Bildern, Bildern und Grafiken
  • fehlendes AutoComplete-Attribut bei Formularen
  • Fehlerhafte Kontrastverhältnisse
  • Fehlerhafte Fokusreihenfolge und Fokussichtbarkeit
  • Fehlende Übersetzung von Language-Attributen
  • Fehlerhafte oder fehlende Befüllung von ARIA-Attributen
  • Fehlende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.07.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 21.07.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webseite www.igersheim.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Gemeinde Igersheim
Möhlerplatz 9
97999 Igersheim

Telefon: 07931 497 0

E-Mail schreiben

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
 
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
 
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
 
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
 
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.