Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss Igersheim hat am 22.06.2023 Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 festgestellt.

Gegenüber 2022 haben sich keine Änderungen ergeben.

Die Bodenrichtwertkarten für die Gemeinde Igersheim mit dem Stichtag 01.01.2023 sind online im Informationsportal "BORIS-BW"  hinterlegt.

Hinweis zum Informationsportal "BORIS-BW"

Im Adressfeld / Flurstückskennzeichen können Sie Ihre Straße mit Hausnummer oder Flurstücksnummer und Igersheim eingeben. Nun öffnet sich eine Flurkarte mit farblicher Kennzeichnung Ihres Flurstücks. Links neben der Karte hat sich ein weiteres Feld mit Flurstücksangaben und den hinterlegten Bodenrichtwerten geöffnet. Im Ortsteil Igersheim erscheinen bei "Wohnbauflächen" zwei Bodenrichtwerte. Der niedrigere Wert gilt für alle 1 und 2 Familienhausgrundstücke mit einer Geschosszahl bis II. Der höhere Wert gilt für alle Mehrfamilienhäuser mit einer Geschosszahl III und mehr. Mit der hinteren Pfeiltaste können Sie unter "Beschreibende Merkmale" die weiteren Angaben über die Ergänzung zur Art der Nutzung und der Geschosszahl aufrufen. Im Zweifelsfall können Sie auch in Ihren Bauakten im Lageplan die zulässige Geschosszahl entnehmen.

Antrag auf Erstattung eines Gutachtens

Kontakt

Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Heinz Gehringer