Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss Igersheim hat am 16.05.2022 die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 festgestellt und teilweise neue oder geänderte Bodenrichtwertzonen gebildet.
Die Bodenrichtwertkarten für die Gemeinde Igersheim mit dem Stichtag 1.Januar 2022 sind online im Informationsportal "BORIS-BW" hinterlegt.
Für die Erklärung zur Grundsteuer ist landesweit vorgesehen, dass Sie als Grundstückseigentümer die Bodenrichtwerte über die Internetplattform BORIS-BW aufrufen können.
Hinweis zum Informationsportal "BORIS-BW"
Im Adressfeld / Flurstückskennzeichen können Sie Ihre Straße mit Hausnummer oder Flurstücksnummer und Igersheim eingeben. Nun öffnet sich eine Flurkarte mit farblicher Kennzeichnung Ihres Flurstücks. Links neben der Karte hat sich ein weiteres Feld mit Flurstücksangaben und den hinterlegten Bodenrichtwerten geöffnet. Hier erscheinen im Ortsteil Igersheim bei verschiedenen Bodenrichtwertzonen zwei Bodenrichtwerte für "Wohnbaufläche". Mit der hinteren Pfeiltaste können Sie weitere Angaben über die Ergänzung zur Art der Nutzung der Geschosszahl aufrufen. Der niedrigere Wert gilt für alle 1 und 2 Familienhausgrundstücke mit einer Geschosszahl bis II. Der höhere Wert gilt für alle Mehrfamilienhäuser mit drei und mehr Geschossen. Im Zweifelsfall können Sie in Ihren Bauakten im Lageplan die zulässige Geschosszahl entnehmen.