Steuern & Gebühren von A bis Z

Nachfolgend listen wir Ihnen alle bei uns gültigen Gebühren und Steuersätze auf. Wir versuchen die Angaben stets aktuell zu halten, rechtlich bindend ist im Zweifelsfall die jeweils gültige Satzung oder Gebührenordnung.

Steuern

Grund- und Gewerbesteuer - bis 31.12.2021

Hebesatz Grundsteuer A 320 v.H. (Landwirtschaft)
Hebesatz Grundsteuer B 370 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer 340 v.H.

Grund- und Gewerbesteuer - ab 01.01.2022

Hebesatz Grundsteuer A 350 v.H.
Hebesatz Grundsteuer B 400 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer 360 v.H.

Hundesteuer

Ersthund jährlich 72,00 €
Je weiterer Hund 144,00 €
Kampfhund 576,00 €
Je weiterer Hund 1.152,00 €

Allgemeine Hinweise zur Hundesteuer

  • Die Hundesteuer bemisst sich nicht nach der Größe des Tieres.
  • Die Hundesteueranmeldung gilt nicht nicht über die Gemeindegrenzen hinaus, d.h. beim Wegzug aus Igersheim muss der Hund in Igersheim abgemeldet und am neuen Wohnort angemeldet werden.
  • Beim Zuzug nach Igersheim gilt 2.) entsprechend, nur eben auf dem umgekehrten Weg.
  • Holen sich zwei Personen aus dem selben (=nicht baulich getrennt) Haushalt jeweils einen Hund, gelten die Hunde als gemeinsam gehalten und werden auf einen der Hundehalter als Erst- (72,00 € pro Jahr) und Zweithund (144,00 € pro Jahr) angemeldet.
  • Wird der Hund abgemeldet, bitten wir die Hundesteuermarke im Rathaus abzugeben. Wenn der Hund eingeschläfert wurde, ist die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung wünschenswert.
  • Es gibt nicht jährlich eine neue Hundesteuermarke.
  • Hofhunde sind nicht von der Steuer befreit.

Gebühren

Ausstellung einer Urkunde: 12,00 €

Auskunft Gewerbezentralregister: 13,00 €

Beglaubigung: 5,00 €

Bestätigung: 1,50 € 

Anmeldung 4,00 €
Anmeldung mit Auslandsbeteiligung 80,00 €
Außerhalb Öffnungszeiten 60,00 €
Urkunde 12,00 €

Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen ab Kindergartenjahr 2021/2022

Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind
unter 18 Jahren
122,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
unter 18 Jahren
95,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
unter 18 Jahren
 63,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern
unter 18 Jahren
 21,00 €
Zuschlag für 2-jährige Kinder (Krippe oder altersgemischte Kindergartengruppe)  55,00 €
Zuschlag für die Ganztagsbetreuung der Klein-und Kindergartenkinder
ab 2 Jahren
100,00 €
Zuschlag für 1-jährige Kinder 165,00 €
Zuschlag für eine siebenstündige Betreuung im Rahmen der
verlängerten Öffnungszeiten
28,00 €

Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen ab Kindergartenjahr 2022/2023

Für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind
unter 18 Jahren
127,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
unter 18 Jahren
99,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
unter 18 Jahren
 66,00 €
für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern
unter 18 Jahren
 22,00 €
Zuschlag für 2-jährige Kinder (Krippe oder altersgemischte Kindergartengruppe)  55,00 €
Zuschlag für die Ganztagsbetreuung der Klein-und Kindergartenkinder
ab 2 Jahren
100,00 €
Zuschlag für 1-jährige Kinder 165,00 €
Zuschlag für eine siebenstündige Betreuung im Rahmen der
verlängerten Öffnungszeiten
28,00 €
  • In Igersheim richtet sich der Elternbeitrag nur nach dem Alter des Kindes und nicht nach der Betreuungsform. Es spielt also keine Rolle, ob ein 2-jähriges Kind in einer Krippe oder in einer altersgemischten Kindertagesgruppe ist.
  • Hinweis: Bei den Monatsbeträgen handelt es sich um Beträge, die jeweils für 12 Monate erhoben werden (unabhängig von Schließtagen oder Krankheit des Kindes).

Familienbuch Abschrift beglaubigt: 8,00 €

Fotokopien: 0,50 €

Friedhofsgebühren (Angaben in €)

Herstellung und Schließung eines Grabes  
- für Personen bis zum vollendeten 6. Jahr 699,15
- für Personen über 6 Jahre 1.235,15
- für Personen über 6 Jahre 1.235,15
   
für das Herstellen und Schließen eines Urnengrabes einschließlich Vorbereitung und Durchführung der Urnenbeisetzung 504,15
   
für die Beisetzung von Aschen in die Wand / Stele einschl. Vorbereitung und Durchführung der Urnenbeisetzung 283,15
   
für das Herstellen und Schließen eines Urnengrabes ohne Trauerfeier 441,15
   
für die Bestattung von totgeborenen oder in der Geburt verstorbenen Kindern sowie von Fehlgeburten 699,15
   
für das Tragen der Leiche von der Leichenhalle bis zum Grab (bei 4 Trägern) 328,00
   
für das Tragen der Leiche von der Leichenhalle bis zum Grab (bei 6 Trägern) 492,00
   
für die Aussegnungsfeier bei Urnenbeisetzungen 139,00
   
Überlassung Reihengrab  
- für Personen bis zum vollendeten 6. Jahr 250,00
- für Personen über 6 Jahre 850,00
   
Überlassung Urnenreihengrab 680,00
   
Grabnutzungsrechte  
Wahlgrab, 1 Grabfläche ohne Tieferlegung 1.800,00
Wahlgrab, 1 Grabfläche mit Tieferlegung 2.600,00
Wahlgrab, 2 Grabflächen ohne Tieferlegung 3.350,00
Wahlgrab, 2 Grabflächen mit Tieferlegung 4.950,00
Urnenwahlgrab (1 Urne) 1.000,00
Urnenwahlgrab (2 Urnen) 1.650,00
Urnenwand (1 Urne) 820,00
Urnenwand (2 Urnen) 1.460,00
Urnenstele (1 Urne) 700,00
Urnenstele (2 Urnen) 1.350,00
zusätzliche Urne in Erdgrab 350,00
   
Benutzung Leichenhalle - je Leiche  
Aussegnungshalle 390,00
Aufbahrungs- und Kühleinrichtungen (pro Tag) 55,00
Abräumen des Grabes 200,00
   
Werden einzelne oder mehrere Leistungen samstags erbracht, so wird hierfür  ein Zuschlag in Höhe von 30 vom Hundert erhoben. Dies gilt nicht für Grabnutzungsrechte.

Führerscheinantrag: 5,10 €

Führungszeugnis

  • Antrag: 13,00 €
  • Erweitert: 13,00 €

Geburtsurkunde: 12,00 €

Gemeindebote: 18 € pro Jahr

Gewerbe

  • Gewerbeanmeldung: 15,00 €
  • Gewerbeummeldung: 10,00 €
  • Gewerbeabmeldung: 10,00 €

Hort

Ab 01.09.2022

  • Frühbetreuung
    Kosten: 45 € monatlich (11 Monatsbeiträge – August ist beitragsfrei)

  • Ganztagesbetreuung: 
    Kosten: 125 € monatlich (11 Monatsbeiträge – August ist beitragsfrei)
         
  • Halbtagesbetreuung
    Kosten: 44 € monatlich (11 Monatsbeiträge – August ist beitragsfrei)

Kirchenaustritt: 20,00 €

Meldebescheinigung Familie: 5,00 €

Melderegisterauskunft Erweitert 10,00 €

Müll

Informationen zum Thema "Abfall" finden Sie auf unserer Unterseite "Infrastruktur".

Personalausweis

  • Über 24 Jahre: 37,00 €
  • Unter 24 Jahre: 22,80 €
  • Vorläufig: 10,00 €

Reisepass

  • Über 24 Jahren: 60,00 €
  • Unter 24 Jahren: 37,50 €
  • Kinder: 13,00 €
  • Kinderreisepass Verlängerung / Aktualisierung: 6,00 €
  • Express: 92,00 €

Sterbeurkunde: 12,00 €

Unterschriftsbeglaubigung: 5,00 €

Wasser. Schmutzwasser, Niederschlagswasser

Erschließungsbeitrag 95 v.H.
 
Wasserversorgungsbeitrag für alle Ortsteile 
pro m² Nutzungsfläche 2,81 €

Kanalbeitrag für alle Ortsteile
pro m² Nutzungsfläche 3,91 €

Klärbeitrag für die Ortsteile Igersheim und Neuses
pro m² Nutzungsfläche 1,52 €

Klärbeitrag für die übrigen Ortsteile
pro m² Nutzungsfläche 0,97 €

Kontakt

Friedhofsgebühren, Gewerbesteuer

Herr Matthias Edinger

Amtsleiter Kämmerei

Bild des persönlichen Kontakts "Herr Edinger"
Fax (0 79 31) 49 75 15
Raum 21
Aufgaben
  • Haushaltsvollzug
  • Beschaffungen
  • Vergabewesen
  • Wasserversorgung
  • Abwasserbeseitigung
  • Anliegerbeiträge
  • Zuschussanträge
  • Feuerwehrangelegenheiten
  • Versicherungen
  • Rechtsangelegenheiten mit Satzungsrecht
  • ELR-Anträge und Wirtschaftsförderung
  • Friedhofswesen
  • Gewerbesteuer

Grundsteuer, Gemeindebote

Herr Hoang Le

Steueramt

Möhlerplatz 9
97999 Igersheim
Fax (0 79 31) 49 75 14
Raum 22
Aufgaben
  • Abonnement Gemeindeboten 
  • Grundsteuer
  • Lohnbuchhaltung
  • Mitarbeit Haushaltsplanung und Jahresrechnung
  • Ermittlung kalkulatorischer Kosten und Abschreibungen
  • Finanzstatistik
  • Beschaffungen
  • Beitragsveranlagungen
  • Ansprechpartner Bürgerbus (Vertretung)
  • Kostenersätze (Vertretung)
  • Holzverkauf (Vertretung)

Kindergartengebühr, Wasser

Frau Nicole Hermann

Kasse, Steueramt

Möhlerplatz 9
97999 Igersheim
Fax (0 79 31) 49 75 20
Raum 23
Aufgaben
  • Kassenverwalterin
  • Wasserzins- und Entwässerungsgebühren
  • Kindergartenbeiträge
  • Miet- und Pachtverträge

Hundesteuer

Herr Martin Jung

Kasse

Möhlerplatz 9
97999 Igersheim
Fax (0 79 31) 49 75 19
Raum 23
Aufgaben
  • Hundesteuer
  • Holzverkauf
  • Ansprechpartner Bürgerbus
  • Abrechnung von Müllmarken und Bauschutt
  • Kostenersätze