Änderungen der KfW-Heizungsförderung
Am Freitag, 10. Juli 2026, wurde das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (kurz: GModG) im Bundestag beschlossen, welches nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 in Kraft getreten ist. Es löst das bisher laufende und gültige Gebäudeenergiegesetzt (GEG) ab. Dieses wurde umgangssprachlich auch „Heizungsgesetz“ genannt.
Mit dem in Kraft treten des GMod gibt es einige Änderungen: so schafft das GModG die bestehende 65%-Regel ab. Die Regelung besagte, dass neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Der Einbau und Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen bleibt grundsätzlich möglich; es gelten allerdings künftig steigende Anforderungen an den Einsatz klimaneutraler Brennstoffe. So wird die sogenannte Biotreppe eingeführt: das bedeutet, Heizungsanlagen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden, müssen einen kontinuierlich steigenden Anteil Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff verwenden. Folgende Stichtage gelten hier:
- ab 01.01.2029 mindestens 10 Prozent
- ab 01.01.2030 mindestens 15 Prozent
- ab 01.01.2035 mindestens 30 Prozent
- ab 01.01.2040 mindestens 60 Prozent
Zudem wurde überraschend die KfW-Förderung 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen“ geändert. Die Änderungen im Überblick:
- Sofortige Absenkung des Förderhöchstbetrags von 30.000 Euro auf 28.000 Euro
- Halbjährliche Absenkung des Förderhöchstbetrags um 750 Euro
- Effizienzbonus entfällt
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 Prozent und wird halbjährlich um 4 Prozentpunkte reduziert
- Der Einkommensbonus wurde angepasst
- 40 Prozent für zu versteuernde Einkommen von unter 30.000 Euro
- 30 Prozent für zu versteuernde Einkommen von unter 40.000 Euro
- 10 Prozent für zu versteuernde Einkommen von unter 50.000 Euro
- Familienzuschlag von 10.000 Euro, wenn ein minder jähriges Kind im Haushalt wohnt
- Der Emissionsminderungszuschlag entfällt
- Ab 2027 erhalten nur noch in der EU gefertigte Wärmepumpen die Grundförderung von 30 Prozent
Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.igersheim.de/start/kommunales-wohnen/beratung+-+foerdermoeglichkeiten.html.
Nächster Termin der stationären Energieberatung am 10. September
Am Donnerstag, 10. September, können ab 14 Uhr wieder Termine zur kostenfreien, stationären Energieberatung im Igersheimer Rathaus wahrgenommen werden. Schwerpunktthemen sind Energieeffizienz, Energieeinsparung und Nutzung Erneuerbarer Energien. Der Energieberater steht für alle Fragen rund um diese Themen zur Verfügung. Wenn Interesse an einem Termin besteht, einfach bei der Energieagentur Main-Tauber-Kreis unter energieagentur@main-tauber-kreis.de oder 09341 825813 melden und einen Termin vereinbaren. Weiterführende Informationen gibt es auch unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
