Öffentliche Bekanntmachung 2025-21
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Igersheim vom 11.12.2025
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der § 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Igersheim am 11.12.2025 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen: