Projektaufruf 5 des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e.V.

Projektanträge können ab sofort von allen Öffentlichen Trägern gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und Rats gestellt werden.

Die Projektanträge müssen sich in den definierten Handlungsfeldern des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) Hohenlohe-Tauber wiederfinden.
Hierzu gehören folgende 3 Handlungsfelder:

HF 1: Gesellschaftliche Teilhabe für ALLE
HF 2: Natur, Kultur, Genuss
HF 3: Regionale Wirtschaft

  • Stichtag für die Einreichung der Projektanträge beim Regionalmanagement:
    Montag, den 14. November 2025 
  • Voraussichtlicher Auswahltermin: Ende März 2026 
  • Themenbereiche: alle drei Handlungsfelder des REK (s. o.) 
  • Offen für Anträge im Fördermodul 1 (öffentlich) Private Antragsteller und Vereine sind nicht antragsberechtigt!
  • Insgesamt stehen 860.000 Euro LEADER-Mittel (EU-/ELER-Mittel) zur Verfügung. 
  • Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) pro Projekt: 700.000 €

Adresse für die Einreichung der Anträge

LEADER Regionalmanagement Hohenlohe-Tauber Herrenhaus Buchenbach
Langenburger Str. 10, 74673 Mulfingen-Buchenbach

Tel. Herr Thomas Schultes: 07938 66893-91, Thomas.Schultes@hohenlohekreis.de
Tel. Herr Benjamin Högele: 07938 66893-92, Benjamin.Hoegele@hohenlohekreis.de

Prozedere

Die Projektanträge werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Hohenlohe-Tauber e. V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand der objektiven Bewertungskriterien bewertet, entsprechend ausgewählt und beschlossen. Die Bewertungskriterien, Informationen zum Projektauswahlverfahren und die Geschäftsordnung des Auswahlausschusses können unter https://leader-hohenlohe-tauber.de/downloads-links/ eingesehen werden.

Weitere Informationen

Alle weiteren relevanten Informationen zur Umsetzung von LEADER in unserem Aktionsgebiet entnehmen Sie bitte dem Regionalen Entwicklungskonzept, ebenfalls auf der Homepage abrufbar.

Vor Antragseinreichung wird eine Kontaktaufnahme mit der LEADER-Geschäftsstelle zwecks Überprüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit Ihrer Projektidee unbedingt empfohlen.

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