Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
Beschreibung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe setzen die im Team mit den Sozialen Diensten abgestimmten Hilfen für junge Menschen und deren Familien verwaltungs- und finanztechnisch um.
Sie prüfen formelle Kriterien und materielle Anspruchsvoraussetzungen wie z.B. die sachliche und örtliche Zuständigkeit, die Kostenbeteiligung der Hilfeempfänger und die Möglichkeiten der Heranziehung weiterer Personen oder Institutionen zur Deckung der Kosten.
In Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten werden Entscheidungen getroffen, welche spezielle Jugendhilfemaßnahme für welchen Jugendlichen geeignet ist. Die Fülle der Möglichkeiten reicht von Angeboten der Jugendsozialarbeit über die Förderung von Kindern in der Familie oder in Tageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege bis hin zu Leistungen der Hilfe zur Erziehung und der Unterstützung von jungen Volljährigen.
Junge Menschen bis zum 21. Lebensjahr können Hilfen erhalten, wenn ihre seelische Gesundheit für längere Dauer vom dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Leistungen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand - Unterstützung durch Betreuungshelfer beantragen
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Krankenhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen