Öffentliche Bekanntmachung 2025-19
Flurbereinigung Weikersheim-Schäftersheim (Ortslage) - Ausführungsanordnung vom 27.11.2025
1. Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis − untere Flurbereinigungsbehörde − ordnet hiermit die Ausführung des Flurbereinigungsplans − einschließlich des Plannachtrags 1 − für das gesamte Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Weikersheim-Schäftersheim (Ortslage) an.
1.1 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustands wird auf den
01.01.2026
festgesetzt.
Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Flurbereinigungsplan − einschließlich des Plannachtrags − vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.
1.2 Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes gilt auch als Stichtag für die Gleichwertigkeit der Grundstücke.
Der tatsächliche Übergang des Besitzes und die Nutzung der neuen Grundstücke erfolgt mit der Ausführungsanordnung, soweit mit den Teilnehmern kein anderer Zeitpunkt vereinbart wurde.
Zusätzlich kann diese Anordnung auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3112) und auf der Internetseite des Landratsamts Main-Tauber-Kreis (www.main-tauber-kreis.de/Oeffentliche- Bekanntmachungen) eingesehen werden.
1.3 Anträge auf Regelung des Nießbrauchs und der Pachtverhältnisse müssen innerhalb von 3 Monaten nach Erlass der Ausführungsanordnung beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim gestellt
werden. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Begründung
Die Voraussetzungen für die Ausführungsanordnung nach § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) liegen vor.
Die Beteiligten sind am 16.10.2025 über den Flurbereinigungsplan gehört worden.
Der Flurbereinigungsplan steht unanfechtbar fest, da die Widersprüche gütlich geregelt wurden.
3. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde-Sitz: Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim oder jeder anderen Stelle des Landratsamts Main-Tauber-Kreis eingelegt werden.
Tauberbischofsheim, 27.11.2025
gez. Rüger, LVD
D.S.
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
− Vermessungs- und Flurneuordnungsamt −
Digitale Version