Öffentliche Bekanntmachung 2025-18

Verkaufsoffene Sonntage 2026

Satzung über verkaufsoffene Sonntage in der Gemeinde Igersheim im Jahr 2026

Aufgrund der §§ 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in Verbindung mit§ 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Igersheim am 21.11.2024 folgende Satzung beschlossen:

§1 Verkaufsoffene Sonntage 2026

In der Gemeinde Igersheim dürfen im Jahr 2025 Verkaufsstellen im Sinne von§ 2 Abs.1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg an folgenden Sonntagen jeweils in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein:

  1. Sonntag, 22.03.2026
    Anlass: Dorfflohmarkt der Gemeinde Igersheim
        
  2. Sonntag, 04.10.2026
    Anlass: Erntedank-Gottesdienst für Jung und Alt mit
    anschl. Erntedank-Ständerling
       
  3. Sonntag, 15.11.2026
    Ausstellung der Kleintierzüchter
       

§ 2 Schutz der Arbeitnehmer

Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg zu beachten.

Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne von § 15 Abs. 1 Buchstabe a) des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden -Württemberg handelt, wer den Vorschriften dieser Satzung zuwiderhandelt.

Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.

§ 4 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis

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