Neue E-Auto-Förderung des Bundesumweltministeriums
Im Herbst 2025 hat die Bundesregierung beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von E-Autos zu entwickeln.
Hintergedanke ist, mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen und dies zu erleichtern. Beigefügt eine Zusammenfassung über die wesentlichen Inhalte und Fördervoraussetzungen der seit Anfang Januar 2026 in Kraft getretenen E-Auto-Prämie.
Die neue E‑Auto‑Förderung des Bundesumweltministeriums unterstützt ab 2026 gezielt Privatpersonen mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie Familien. Förderfähig sind der Kauf oder Leasing ausschließlich von Neuwagen (E‑Autos, Plug‑in‑Hybride, Range‑Extender), die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden. Gebrauchtwagen sind über das neue Programm nicht förderfähig. Entscheidend ist das Datum der Zulassung, nicht das Kaufvertrags- oder das Bestelldatum, es gilt Erstzulassung ab dem 01.01.2026 in Deutschland.
Ein reines Elektroauto kann mit bis zu 3.000 € (Basisförderung) gefördert werden, Plug-In-Hybrid sowie Range Extender mit einer Summe mit bis zu 1.500 € (mit gewissen Voraussetzungen). Weitere finanzielle Unterstützung erhalten Personen mit niedrigem Einkommen sowie Haushalte mit Kindern. Über die neu aufgestellte Förderung kann mit Zuschüssen zwischen 1.500 € und 6.000 € gerechnet werden.
Laut Auskunft stehen im Zeitraum 2026 bis 2029 in Summe 3 Mrd. € für ca. 800.000 Autos zur Verfügung. Rückwirkende Anträge sind ebenfalls möglich, solange das Datum der Zulassung in diesem Jahr liegt, da das BAFA-Online-Portal voraussichtlich im Mai freigeschalten wird.
Kurzzusammenfassung der wichtigsten Punkte und Regularien
- Gesamtförderung von 1.500 – 6.000 € möglich, abhängig von zu versteuerndem Einkommen, Anzahl von Kindern sowie Auswahl des Fahrzeuges
- E-Fahrzeuge, Plug-in-Hybride sowie Range Extender förderfähig (zwei letztgenannte mit gewissen Voraussetzungen)
- Förderung gilt nur für Neuwagen
- Entsprechende Nachweise (Einkommen, Kind/er, Kaufunterlagen)
- notwendig Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 über neues Online-Portal des BAFA und erst nach Zulassung des Fahrzeuges möglich (rückwirkend möglich)
- Es stehen insgesamt 3 Mrd. Euro für etwa 800.000 Fahrzeuge bereit
- Förderzeitraum von 2026 – 2029 (sofern Budget vorhanden ist)
- Mindesthaltedauer der Fahrzeuge: 36 Monate
Weiterführende Informationen sowie ein ausführliches FAQ können auch direkt auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung abgerufen und nachgelesen werden.
