Landratsamt schränkt Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern ein

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat sich dazu entschieden, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern einschränkt. Die Regelung gilt ab Mittwoch, 16. Juli, und bis mindestens Dienstag, 30. September.

Anlass für die Entscheidung war die Trockenheit zwischen Februar und Juni, die verbreitet zu Niedrigwasser in Seen, Flüssen und Bächen geführt hat. Zudem ist auch mittelfristig keine grundlegende Änderung der Witterungsverhältnisse zu erwarten. Eine Möglichkeit, die Gewässerökologie der betroffenen Gewässer mit weniger weitreichenden Einschränkungen zu schützen, wird nicht gesehen.

Wie Dr. Monique Müller, Leiterin des Umweltschutzamtes beim Landratsamt, erklärt, hat die Kreisverwaltung in den vergangenen Wochen die maßgeblichen Parameter engmaschig und gewissenhaft geprüft: „Es ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, an dem die angeordneten Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht unumgänglich geworden sind. Wie in den vergangenen Jahren haben wir dabei eine ausgewogene, differenzierte Vorgehensweise gewählt, die auch die privaten Einzelinteressen – insbesondere der tierhaltenden und pflanzenbaulichen Landwirtschaft – angemessen berücksichtigt.“

Die Allgemeinverfügung gilt für alle oberirdischen Gewässer im Main-Tauber-Kreis mit Ausnahme der abflussstärkeren Gewässer bzw. Fließstrecken dieser Gewässer. Ausgenommen sind daher der Main, die Tauber, der Aalbach (von der Mündung in den Main bei Bettingen bis zur Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern), der Welzbach (von der Mündung in die Tauber bei Werbach bis Ortseingang Werbachhausen), der Brehmbach (von der Mündung in die Tauber bei Tauberbischofsheim bis Ortsausgang Königheim), der Grünbach (von der Mündung in die Tauber bei Gerlachsheim bis Ortseingang Grünsfeldhausen), der Wittigbach (von der Mündung in den Grünbach in Grünsfeld bis zum Ortseingang Unterwittighausen), die Umpfer (von der Mündung in die Tauber bei Königshofen bis Ortseingang Boxberg), der Wachbach (von der Mündung in die Tauber bei Bad Mergentheim bis Ortsausgang Neunkirchen) sowie der Vorbach (von der Mündung in die Tauber bei Weikersheim bis Ortseingang Niederstetten).

Das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen zum Zwecke der Bewässerung und zum Tränken von Vieh muss laut dem Landratsamt möglicherweise künftig auch auf bisher ausgenommene Gewässer erweitert werden, wenn die Niedrigwassersituation fortdauert.

Weiterhin erlaubt bleiben das Schöpfen mit Handgefäßen (zum Beispiel Gießkanne oder Eimer) sowie das Tränken von Vieh direkt aus dem Gewässer. Ausgenommen von dieser Regelung sind außerdem alle Wasserkraftanlagen, Fischteichanlagen und sonstige Wasserbenutzungsanlagen, die das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder in das Gewässer einleiten.

Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel in der Landwirtschaft und im gewerblichen Gartenbau müssen auf 50 Prozent der erlaubten Wassermenge reduziert werden, alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind entsprechend der Konkretisierungen der Allgemeinverfügung untersagt.
Zur Notwendigkeit der Allgemeinverfügung verweist das Landratsamt darauf, dass im Main-Tauber-Kreis bereits in der vergangenen Woche der mittlere Niedrigwasserstand an den Pegeln abflussstärkerer Zuflüsse der Tauber in Sachsenflur (Umpfer) und Grünsfeld (Wittigbach) erreicht bzw. unterschritten wurde. Viele kleinere Gewässer im Landkreis weisen nach örtlicher Prüfung durch das Umweltschutzamt bereits längere Zeit einen niedrigen Wasserstand auf.
Laut Deutschem Wetterdienst (DWD) fielen deutschlandweit von Januar bis Juni knapp 30 Prozent weniger Niederschlag als im Vergleichszeitraum (1991-2020). Damit war der Juni 2025 deutschlandweit der fünfte Monat in Folge, der weniger Niederschlag brachte als im klimatologischen Mittel.

Auch in Baden-Württemberg ist es laut Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) seit Februar mit nur 58 Prozent des üblichen Niederschlags sehr trocken. Im Juni 2025 fielen mit rund 76 Millimeter Niederschlag im Flächenmittel nur rund 71 Prozent des mittleren Juni-Niederschlags.

Zusätzlich führte die ausgeprägte Trockenperiode, welche auf den nassen Jahresbeginn folgte, dazu, dass die Grundwasserstände laut LUBW im Jahresvergleich an fast allen Messstellen (95 Prozent) niedriger liegen als im Vorjahresvergleich. Die Tendenz ist weiter rückläufig.

Die Mitteltemperatur im Südwesten Deutschlands lag im Juni bei 19,8 Grad Celsius und so reihte sich der erste meteorologische Sommermonat in der Messhistorie dort auf dem zweiten Platz ein. Nur im Jahr 2003 war es noch wärmer.
Infolgedessen hat sich in zahlreichen Gewässern des Landes Niedrigwasser entwickelt. Zum Stand 13. Juli liegen an knapp 60 Prozent der Kennwertpegel in Baden-Württemberg die Wasserstände unterhalb des niedrigsten Wasserstandes in einem durchschnittlichen Jahr, das heißt unterhalb des Niedrigwasserkennwertes „mittleres Niedrigwasser“ (MNW), weitere 20 Prozent melden niedrige Werte (Vorstufe Niedrigwasser). Ähnlich wie im Jahr 2023 bildet sich somit sehr früh eine Niedrigwasserlage aus. Dies betrifft derzeit insbesondere kleinere bis mittelgroße Fließgewässer in vielen Regionen des Landes. Erst nach andauernden Niederschlägen kann damit gerechnet werden, dass sich die Situation verbessert. Kurze starke Niederschläge, wie sie bei einem Gewitterregen auftreten, führen nur sehr kurzfristig zu einer Erhöhung des Abflusses in den Gewässern.

Die öffentliche Bekanntmachung kann unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen abgerufen werden. Für weitere Informationen steht das Umweltschutzamt im Landratsamt unter der Telefonnummer 09341/82-5775 zur Verfügung.

Wappen des Main-Tauber-Kreises