Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass
Ab sofort können die Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass für das Jahr 2026 im Bürgerbüro abgeholt werden.
Mit den Karten ist es möglich, wieder zahlreiche staatliche Schlösser und Gärten sowie staatliche und nicht staatliche Museen des Landes kostenfrei oder ermäßigt zu besuchen. Die Gutscheinkarten werden an Inhaber des Landesfamilienpasses gegen dessen Vorlage ausgegeben, deshalb muss dieser mitgebracht werden.
Wer noch keinen Landesfamilienpass besitzt oder die neue Form des Landesfamilienpasses nutzen möchte, kann diesen formlos im Bürgerbüro beantragen.
Familien können einen Landesfamilienpass beantragen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, und
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Weitere Auskünfte erteilt unser Bürgerbüro: 07931 497-16 oder -17.
Text wurde mit freundlicher Genehmigung von der Stadtverwaltung Bad Mergentheim übernommen und auf Igersheim angepasst.
Das Bild ist KI-generiert.
