1. Mai
Streiche sollten die Grenze des Zumutbaren nicht überschreiten.
Es ist ein alter Brauch, dass in der Nacht zum 1. Mai der Bevölkerung die unterschiedlichsten Streiche gespielt werden. Dabei wird aber leider immer wieder die Grenze des Zumutbaren überschritten.
Es wird deshalb gebeten, Handlungen zu unterlassen, durch die fremdes Eigentum beschädigt oder verkehrsgefährdende Situationen herbeigeführt werden. Die Eltern bitten wir, auf ihre Kinder und Jugendlichen entsprechend einzuwirken.
Aufgrund von Vorkommnissen der vergangenen Jahre wird bereits heute darauf hingewiesen, dass derartige Sachbeschädigungen einen Straftatbestand darstellen und von den Geschädigten gegebenenfalls Strafanzeige erstattet werden kann.
