Fortschreibung der Fördergrundsätze im Sanierungsgebiet Ortskern III

Das Sanierungsgebiet Igersheim „Ortskern III“ läuft seit dem Jahr 2011 sehr erfolgreich mit vielen privaten und öffentlichen Maßnahmen.

In der Gemeinderatssitzung am 20.03.2025 wurde im Rahmen des letzten Sachstandsberichts zur Ortskernsanierung eine Anhebung des Förderdeckels für private Erneuerungsmaßnahmen mit mehreren eigenständigen Wohneinheiten beschlossen. Die Förderung bei einer privaten Modernisierung- und Instandsetzung eines Bestandsgebäudes war bisher auf bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, max. 25.000 Euro begrenzt, unabhängig davon wie viele Wohneinheiten im Gebäude saniert wurden. Die Fördergrundsätze wurden nun dahingehend fortgeschrieben, dass für jede weitere Wohneinheit im Gebäude eine Anhebung der Deckelung um 5.000 Euro erfolgt. Der maximale Fördergesamtbetrag, auch für Gebäude mit mehr als drei eigenständigen Wohneinheiten, wurde auf 35.000 Euro festgelegt. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme einer Sanierungsförderung ist neben der Lage im Sanierungsgebiet ein Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 Euro. Aktuell läuft der Sanierungszeitraum noch bis 30.04.2026.

Weitergehende Informationen zur Ortskernsanierung finden Sie auf unserer Homepage unter www.igersheim.de/foerderprogramme

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