Elektronische Wohnsitzanmeldung ab sofort für Igersheim möglich!
Wir erläutern Ihnen, was Sie hierfür benötigen.
Hintergrundinformationen & Voraussetzungen
Im Rahmen des "Einer-für-Alle-Prinzip" (EfA) hat Hamburg federführend den Onlinedienst "elektronische Wohnsitzanmeldung" (eWA) umgesetzt, betreibt ihn für die Nachnutzung durch weitere Bundesländer und entwickelt ihn perspektivisch weiter.
In Baden-Württemberg wird dieser Onlinedienst nun stufenweise ausgerollt mit dem Ziel, flächendeckend alle Kommunen damit auszustatten. Die Gemeinde Igersheim wurde nun mit Charge 4 Ende April angebunden. Dies bedeutet, dass die Leistung ohne einen Medienbruch digital abgebildet ist.
Um die elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- AusweisApp auf Smartphone, Tablet, Laptop oder PC
- Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN
- Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder USB-Kartenlesegerät
- BundID oder Nutzerkonto bei service-bw
- Ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses
Nachfolgend erhalten Sie detailliert Informationen zu den einzelnen Punkten.
AusweisApp
Die AusweisApp des Bundes lässt sich bequem und kostenlos über den PlayStore oder den AppStore herunterladen. Aber auch auf Laptop oder PC kann sie installiert werden.
Weitere Informationen sowie eine weitere Downloadmöglichkeit gibt es unter https://www.ausweisapp.bund.de/home
Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN
Bei allen Personalausweisen, die nach Juli 2017 ausgestellt wurden, ist die Onlinefunktion bereits aktiviert.
Wurde Ihr Ausweis vorher ausgestellt und sind Sie sich einfach nicht sicher gibt es zwei Möglichkeiten:
- Innerhalb der AusweisApp die Funktion „Gerät und Ausweis prüfen“ nutzen. Ist die Onlinefunktion aktiviert erscheint ein positives Prüfergebnis in Form eines grünen Hakens bei „Online-Ausweisfunktion aktiviert“.
- Sie lassen im für Sie zuständigen Bürgeramt überprüfen, ob die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweises aktiviert ist.
(Achtung: Es ist das Bürgeramt der Kommune zuständig, in der Sie aktuell gemeldet sind!)
Bei jeder Online-Authentisierung müssen Sie zur Freigabe der Datenübermittlung Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN eingeben. Ist Ihnen diese PIN nicht bekannt, gibt es mehrere Möglichkeiten, eine PIN zu setzen:
- Falls Sie noch nie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN für Ihren Ausweis gesetzt haben und Ihnen Ihre fünfstellige Transport-PIN vorliegt, können Sie in der AusweisApp über die Funktion „PIN ändern“ bequem und einfach eine PIN setzen. Die fünfstellige Transport-PIN finden Sie im PIN-Brief, den Sie per Post erhalten, nachdem Sie einen neuen Ausweis beantragt haben.
Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder Kartenlesegerät
NFC steht für Near Field Communication und ist ein Übertragungsstandard zum kontaktlosen Austausch von Daten per elektromagnetischer Induktion.
Das genutzte Smartphone oder Tablet muss NFC-fähig sein. Für den Laptop oder PC übernimmt ein USB-Kartenlesegerät die Lesefunktion des Personalausweises. Ob Ihr Gerät hierfür geeignet ist oder welches Kartenlesegerät genutzt werden kann, erfahren Sie unter: https://www.ausweisapp.bund.de/kompatible-kartenleser
BundID oder Nutzerkonto bei service-bw.de
Die BundID wurde vor etwa 5 Jahren im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) als zentrales Konto zur Identifizierung gegenüber der Verwaltung geschaffen und kann über https://id.bund.de/de erstellt werden.
service-bw ist seit 2003 die zentrale E-Government-Plattform des Landes Baden-Württemberg.
Ein Nutzerkonto kann über https://www.service-bw.de/servicekonto/registrierung angelegt werden.
Da die Servicekonten von service-bw langfristig durch die BundID abgelöst werden sollen, empfiehlt sich bei Neuanlage eines Kontos gleich die Anlage einer BundID.
Wohnungsgeberbescheinigung oder Kaufvertrag der Wohnung/des Hauses
Bei Umzug in eine Mietswohnung benötigen Sie eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung, die von Ihnen und Ihrem Vermieter ausgefüllt werden muss.
Das Formular gibt es entweder unter https://www.igersheim.de/formulare oder über service-bw.de
Bei Kauf einer Wohnung oder eines Hauses sollte der Kaufvertrag bereitliegen.