Hitze und Trockenheit setzt auch unserem Wald kräftig zu
Borkenkäfer haben leichtes Spiel
Sommerwetter seit Anfang Mai – aus Sicht der Borkenkäfer läuft es optimal!
Durch sehr warmes und trockenes Wetter haben sich mittlerweile zwei Käfergenerationen entwickelt.
Im August wird nun eine dritte Brut angelegt, was zur Zeit durch frische Einbohrlöcher und reichlich Bohrmehl an den Stämmen zu sehen ist!
Die letzten, ergiebigen Regenfälle im mittleren Taubertal, die auch den Wurzelraum der Bäume erreicht haben, waren die Schneefälle Anfang April.
Durch die lange Trockenperiode haben die Bestände mittlerweile überhaupt keine Widerstandskräfte mehr, um sich auf natürliche Weise durch Harzfluss gegen Käferbefall zu wehren.
Gefundenes Fressen also für die kleinen Insekten.
Handlungsempfehlungen für Waldbesitzer
Jetzt gilt vor allem eines: Intensive, regelmässige Befallskontrollen!
Käferbefall lässt sich durch rieselndes Bohrmehl am Stamm erkennen, welches vor allem entsteht, wenn die Muttergänge angelegt werden.
Frisches Bohrmehl, z.B. hinter Rindenschuppen, am Stammfuß, in stammnahen Spinnweben oder auf den Blättern der Bodenvegetation ist ein eindeutiger Hinweis auf kürzlich erfolgten, erfolgreichen Befall.
Weitere Symptome sind Harztropfen oder Harzfluß (oft am Kronenansatz beginnend → Fernglas hilfreich!, jedoch alleine noch kein eindeutiger Hinweis) sowie Bohrmehl-verklebte Harztrichter.
Sind die Bruten etwas weiter entwickelt, sind z.T. Spechtabschläge zu beobachten. Später kommen je nach Witterung, Besiedlungsdichte und Baumvitalität der Abfall grüner Nadeln oder die Verfärbung der Krone hinzu.
Befall durch Kupferstecher (an Fichte) oder Tannenborkenkäfer ist hingegen vergleichsweise schwer frühzeitig zu erkennen, da wenig Bohrmehl und kaum Harzfluß auftritt.
Hier ist oft erst die beginnende Kronenverfärbung ein erster Hinweis auf Befall.
Bereiche mit erhöhtem Befallsrisiko umfassen im Sommer erfahrungsgemäß temperaturbegünstigte, offene und südausgerichtete Bestände sowie das direkte Umfeld von Vorbefall (auch wenn dieser geräumt wurde).
Nur wenn Frischbefall vor dem Ausflug der fertigen Käfer rechtzeitig erkannt und unschädlich gemacht wird (z.B. durch Abfuhr, Entrindung, Folienlagerung), kann die Entstehung von größeren Befallsflächen verhindert werden.
Aufarbeitung von Käferholz
Die Aufarbeitung von frisch befallenem Holz muss zuerst erfolgen!
Dieses Holz ist noch von Käfern besiedelt, sollte deshalb so schnell wie möglich von gefährdeten Beständen entfernt werden und kann vom Holzmarkt mittlerweile wieder schnell aufgenommen werden.
Die Aushaltung der Sortimente und Lagerplätze erfragen Sie bitte vor Hiebsbeginn beim zuständigen Förster/Försterin, auch eine Unterstützung durch Maschineneinsatz ist bei rechtzeitiger Anmeldung möglich.
Die Aufbereitung von Sortimenten aus trockenem Holz sollte immer vor Beginn der Aufarbeitung mit dem zuständigen Förster abgesprochen werden.
Behandlung des eingeschlagenen Holzes
Eine zeitnahe Holzabfuhr vor Ausflug der Käfer schafft diese aus dem Wald.
Eine Entrindung ist nur wirksam, wenn sich die Brut noch im weißen Larvenstadium befindet .
Dann trocknet die Rinde aus und die Larven sterben ab.
Dies gilt auch für die maschinelle Aufarbeitung mit Harvester und Entrindungskopf.
Bei verzögertem Holzabfluss:
Transport auf Zwischenlagerplätze mindestens 500 m außerhalb des nächsten Nadelholzbestandes, um dessen Infektion zu vermeiden.
Sind Entrindung oder Abfuhr nicht möglich, können befallene Holzpolter mit zugelassenen Insektiziden behandelt werden! Zugelassene Mittel und Anwendungsbestimmungen finden Sie in der Online-Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Der Einsatz von Insektiziden im Wald sollte jedoch möglichst vermieden werden. Deshalb ist hier eine finanzielle Förderung der Abfuhr- oder Entrindungskosten durch das Land BaWü möglich.
Behandlung der Kronen und Resthölzer
Am besten ist Hacken oder Mulchen! Dadurch wird bruttaugliches Material den Käfern entzogen.
Das Hackgut sollte allerdings auch auf entsprechenden Zwischenlagerplätzen in mindestens 500 m Entfernung zum nächsten Nadelholzbestand gelagert oder aber gleich abgefahren werden.
Auch das Hacken von befallenem Holz ab 7cm Durchmesser wird als Forstschutzmaßnahme vom Land bezuschusst!