Allgemeinverfügung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest vom 13. Mai 2025
Tiere müssen auf ASP untersucht werden – Beitrag gegen Seuchengeschehen
Jägerinnen und Jäger, die im Main-Tauber-Kreis ein Wildschwein erlegen, müssen dieses ab sofort auf eine Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest untersuchen lassen. Sie erhalten für die Untersuchung gesund erlegter Wildschweine eine Prämie von 50 Euro je Tier als Aufwandsentschädigung. Das Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen und damit einer Bitte des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) entsprochen.
Hintergrund der Entscheidung ist die Tatsache, dass sich die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in Hessen zunehmend nach Süden und Osten ausbreitet, so dass in den angrenzenden Regionen die Gefahr eines Seuchenausbruchs zunimmt, auch im Main-Tauber-Kreis. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium den gesamten Main-Tauber-Kreis jetzt zu einer erweiterten Sicherheitszone erklärt.
Die Allgemeinverfügung beinhaltet in Kurzfassung folgende Verpflichtungen für die Jägerschaft:
- Die Beprobung jedes gesund, krank oder verletzt erlegten oder offensichtlich durch Unfall zu Tode gekommenen (Unfallwild) oder verendet aufgefundenen Wildschwein (Fallwild) wird durch Allgemeinverfügung angeordnet.
- Die Beprobung ist mittels der ausliegenden, durch das Landratsamt Main-Tauber-Kreis zur Verfügung gestellten, Probeentnahmekits der CVUA Karlsruhe durchzuführen.
Im Übrigen wird auf die Allgemeinverfügung vom 13.05.25 verwiesen.
Öffentliche Bekanntmachung - Allgemeinverfügung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis
