Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigung Bad Mergentheim-Edelfingen - Schlussfeststellung vom 01.12.2025

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren
Bad Mergentheim-Edelfingen für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass

  • die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen bewirkt ist
  • den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen
  • die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist
  • die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.

Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.

Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).

Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2605) eingesehen werden.
 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Sitz: Tauberbischofsheim einlegen.

(Hinweis: Anschrift der gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung und Landentwicklung der Landkreise Main-Tauber und Hohenlohe: [Adresse: Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim] oder jede andere Stelle des Landratsamts Main-Tauber-Kreis)

gez. Rüger, LVD
 
 
Tauberbischofsheim, 01.12.2025
Landratsamt Main-Tauber-Kreis

Download der Bekanntmachung

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