Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Bad Mergentheim-Edelfingen - Schlussfeststellung vom 01.12.2025
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- erklärt das Flurbereinigungsverfahren
Bad Mergentheim-Edelfingen für abgeschlossen.
Hierzu wird festgestellt, dass
- die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seinen Nachträgen bewirkt ist
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen
- die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist
- die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind.
Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft.
Dieser Beschluss beruht auf § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/2605) eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Sitz: Tauberbischofsheim einlegen.
(Hinweis: Anschrift der gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung und Landentwicklung der Landkreise Main-Tauber und Hohenlohe: [Adresse: Gartenstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim] oder jede andere Stelle des Landratsamts Main-Tauber-Kreis)
gez. Rüger, LVD
Tauberbischofsheim, 01.12.2025
Landratsamt Main-Tauber-Kreis
Download der Bekanntmachung