Leistungen

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Forstrechtliche Genehmigungen – Genehmigung und Gestattung beantragen

Das Landeswaldgesetz von Baden-Württemberg soll helfen, die Schutz-, Erholungs- und Nutzfunktion des Waldes dauerhaft und nachhaltig zu sichern. Die Bestimmungen des Gesetzes regeln das störungsfreie Miteinander aller Waldbesucherinnen und -besucher sowie Waldnutzerinnen und Waldnutzer. Für alle geplanten Maßnahmen/Aktivitäten, welche die Interessen anderer Waldbesucherinnen und Waldbesucher, Waldnutzerinnen und Waldnutzer tangieren oder die Waldfunktionen beeinträchtigen können, ist in der Regel eine forstrechtliche Genehmigung gemäß Landeswaldgesetz von Nöten. Beispiele sind organisierte Veranstaltungen wie Volkswandertage, Waldfeste, Waldbaden, Waldyoga, Mountainbike-Rennen, die Anlage von Wanderwegen/Lehrpfaden o.ä. Auch Maßnahmen der Waldbewirtschaftung wie Kahlhiebe, die Nutzung hiebsunreifer Bestände, die Verlegung von Kabeln oder die Umwandlung von Wald gehören dazu.

Zuständige Stelle

Forstamt, Sachgebiet 2 Hoheit

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Bei organisierten Veranstaltungen im Wald ist die Zustimmung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer Voraussetzung für eine forstrechtliche Genehmigung.

Verfahrensablauf

Bei organisierten Veranstaltungen im Wald ist die Zustimmung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer Voraussetzung für eine forstrechtliche Genehmigung. Zuständig für forstrechtliche Genehmigungen ist das Sachgebiet 2 Hoheit des Forstamtes im Landratsamt Main-Tauber-Kreis.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Kosten

Für die Erteilung forstrechtlicher Genehmigungen fallen Gebühren gemäß der Gebührenverordnung des Landratsamtes Main-Tauber Kreis an.

Hinweise

Keine.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 12. Oktober 2021 durch das Forstamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.