Sachgebiet Wohnheimverwaltung
Beschreibung
Ausländer, die in Deutschland Asyl beantragen, werden nach bestimmten Quoten auf die einzelnen Bundesländer und dann nach einer einwohnerbezogenen Quote auf die Stadt- und Landkreise weiter verteilt. Die Unterbringung erfolgt in Baden-Württemberg seit 1. April 1998 in staatlichen Gemeinschaftsunterkünften (GU), die jeder Stadt- bzw. Landkreis für das Land nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) betreiben muss.
Die vorläufige Unterbringung endet, wenn keine Verpflichtung mehr besteht, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, mit Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Asylantrag oder Folgeantrag, mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder 24 Monate nach Aufnahme durch die untere Aufnahmebehörde.
Eine Fortsetzung der vorläufigen Unterbringung ist in Einzelfällen bis zu drei Monaten möglich. Das Sachgebiet Wohnheimverwaltung ist für den Betrieb der Gemeinschaftsunterkünfte im Main-Tauber-Kreis verantwortlich.