Europawahl am 9. Juni 2024

Information an Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
 
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
 
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus, Möhlerplatz 9, 97999 Igersheim
 
spätestens bis zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!) Formulare/Merkblätter sowie weitere Informationen zur Wahlteilnahme können Sie auch beim Bürgermeisteramt Igersheim, Möhlerplatz 9, 97999 Igersheim erhalten.

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