Informationen zum Coronavirus
-
Mit Beschluss vom 7. März 2021 hat die Landesregierung eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neuen Regelungen gelten ab 8. März 2021.
-
Baden-Württemberg beginnt ab sofort, alle Personen bis einschließlich 64 Jahren aus der zweiten Priorität der Empfehlung der Ständigen Impfkommission zu impfen. Zusätzlich können sich Menschen, die in Schulen und Kitas im direkten Kontakt mit Kindern arbeiten, impfen lassen.
-
Mit Beschluss vom 10. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 11. Februar 2021 in Kraft.
-
Seit 16. Dezember gelten die Regelungen zum Winter-Lockdown.