Die Standesämter bei den Städten und Gemeinden im Main-Tauber-Kreis (auch Große Kreisstädte) unterliegen der Aufsicht des Landratsamtes. Zu den Aufgaben gehören neben der Prüfung der Tätigkeiten der Standesbeamten insbesondere die Vorlagepflichten der Standesämter bei der Beurkundung von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung, so zum Beispiel bei Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen von Deutschen im Ausland, bei der Namensführung mit Bezug zum ausländischen Recht oder bei der Anerkennung von Eheschließungen im Ausland.