Leistungen

Leistungen

Ordens- und Ehrenzeichen

Verdiente Persönlichkeiten aus allen Gruppen der Bevölkerung können für einen herausragenden Einsatz für das Gemeinwohl, insbesondere im politischen, sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Bereich, eine besondere Anerkennung erfahren. Dies kann beispielsweise durch die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (Verdienstmedaille, Verdienstkreuz am Bande etc.) oder auch durch die Verleihung des Verdienstordens des Landes Baden-Württemberg geschehen.

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Der baden-württembergische Ministerpräsident schlägt als „Vorschlagsberechtigter“ verdiente Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg dem Bundespräsidenten zur Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland vor.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, der am 7. September 1951 von Bundespräsident Theodor Heuss mit einem Erlass über die Stiftung des „Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“ ins Leben gerufen worden ist, wird an in- und ausländische Frauen und Männer für politische, wirtschaftliche, soziale und geistige Leistungen verliehen (z.B. auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich).

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Keine.

Verfahrensablauf

Nicht zutreffend.

Fristen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Kosten

Keine.

Hinweise

Keine.

Freigabevermerk

Dieser Text wurde am 21. November 2013 durch das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis erstellt.