Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Vermittlungs- beziehungsweise Integrationsfachkraft festgestellt.
Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit oder das Jobcenter genehmigt.
Verfahrensablauf
Die Förderung einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung muss Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter vor Maßnahmebeginn genehmigen.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin im für Sie zuständigen Jobcenter oder in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
Ihre Beraterin oder Ihr Berater hilft Ihnen dabei, eine geeignete Unterstützung zu erhalten.
Sie bekommen dann den Bescheid, ob die Maßnahme gefördert werden kann und welche Kosten übernommen werden.
Sobald Sie die schriftliche Bewilligung erhalten haben, können Sie an der bewilligten Maßnahme teilnehmen.
Ohne schriftliche Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen und erhalten kein Arbeitslosengeld mehr.
Fristen
Suchen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Maßnahmebeginn das Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
für den Antrag: keine
für die Teilnahme an der Maßnahme: möglicherweise Unterbringungs-, Verpflegungs- oder Kinderbetreuungskosten, wenn diese nicht durch die Förderung gedeckt sind
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 24.05.2019 freigegeben.